LIRA prüft Abrechnungsziffern und Faktoren. Nicht mehr. Keine Patientendaten verlassen Ihr System und keine gelangen zu uns.
LIRA analysiert ausschließlich die abrechnungsrelevanten Daten einer GOÄ-Rechnung:
Diese Daten werden von LIRA weder gelesen, gespeichert noch übertragen — auch nicht anonymisiert:
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Die PDF-Datei wird im Browser geöffnet und dort analysiert. Die Rechnungsdaten werden zu keinem Zeitpunkt an einen Server übertragen. Wenn Sie den Browser-Tab schließen, sind alle Daten weg — es gibt keine Kopie.
Die GOÄ-Regeln und Begründungsvorlagen werden einmalig geladen und sind öffentliche Daten aus der Gebührenordnung für Ärzte (Bundesverordnung). Diese enthalten keine praxisspezifischen oder patientenbezogenen Informationen.
LIRA verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 1) und keine Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Die verarbeiteten GOÄ-Ziffern und Faktoren sind abrechnungstechnische Kennzahlen ohne Personenbezug.
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist eine öffentliche Bundesverordnung. Alle in LIRA hinterlegten Regeln, Schwellenwerte und Paragraphen stammen aus diesem frei zugänglichen Gesetzestext (Fassung vom 9. Februar 1996, BGBl. I S. 210).